Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus vom 16.03.2020
Bund und Länder gehen gemeinsam gegen eine weitere Ausbreitung des Cornavirus vor und vereinbaren Leitlinien gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.
Was ist zu schließen?
“Für den Publikumsverkehr zu schließen sind nach der Vereinbarung von Bund und Ländern Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus sollen … Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb einstellen. Auch Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze und sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen sind betroffen.”
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!