Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus vom 16.03.2020

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Bund und Länder gehen gemeinsam gegen eine weitere Ausbreitung des Cornavirus vor und vereinbaren Leitlinien gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.

Was ist zu schließen?

“Für den Publikumsverkehr zu schließen sind nach der Vereinbarung von Bund und Ländern Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus sollen … Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb einstellen. Auch Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze und sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen sind betroffen.”

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