Sportbetrieb für Publikumsverkehr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin bis 03.05.2020 untersagt – Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Landes-Regierungschefs vom 15.04.2020

, ,

Die Beschlüsse zum Sportbetrieb sind bis 03.05.2020 verlängert worden:

“Für den Publikumsverkehr geschlossen sind … der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schimm- und Spaßbädern.”

Quelle: Beschluss zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie von der Bundeskanzliern mit den Landesregierungschefs; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1744226/bcf47533c99dc84216eded8772e803d4/2020-04-15-beschluss-bund-laender-data.pdf?download=1; 15.04.2020

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert