Angepasster Spielbetrieb ab 2. November – 2er Flights, Umkleidekabinen geschlossen, Turniere und Gruppentrainings entfallen vorläufig

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Liebe Clubmitglieder,

das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung – gültig ab 02. November – angepasst. Sowohl der DGV als auch der Golfverband NRW gehen davon aus, dass das Golf spielen als Individualsportart weiterhin erlaubt ist.

Wir folgen der Corona-Schutzverordnung und den Bewertungen des DGV und GVNRW und passen den Spielbetrieb – ab 2. November – wie folgt an:

  • Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.
    Startzeiten von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen ganztägig.
  • Das Clubsekretariat und der Proshop bleiben geöffnet. Betreten von max. 1 Person mit Alltagsmaske.
  • Die Umkleiden sind geschlossen.
  • Die Gastronomie Wiesenhaus ist geschlossen. Die Verzehrmarken haben Gültigkeit bis Ende März 2021. Ihre Wertmarken können Sie im Clubsekretariat abholen.
  • Die Golfschule und Driving Range sind geöffnet. Es darf allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes trainiert werden.
  • Gruppen- und Jugendtraining entfällt bis auf weiteres.
  • Turniere entfallen bis auf weiteres.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie bitte gesund!

Ihr Vorstand des Golfclub Lippstadt

 

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