Angepasster Spielbetrieb ab 2. November – 2er Flights, Umkleidekabinen geschlossen, Turniere und Gruppentrainings entfallen vorläufig
Liebe Clubmitglieder,
das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung – gültig ab 02. November – angepasst. Sowohl der DGV als auch der Golfverband NRW gehen davon aus, dass das Golf spielen als Individualsportart weiterhin erlaubt ist.
Wir folgen der Corona-Schutzverordnung und den Bewertungen des DGV und GVNRW und passen den Spielbetrieb – ab 2. November – wie folgt an:
- Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.
Startzeiten von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen ganztägig.
- Das Clubsekretariat und der Proshop bleiben geöffnet. Betreten von max. 1 Person mit Alltagsmaske.
- Die Umkleiden sind geschlossen.
- Die Gastronomie Wiesenhaus ist geschlossen. Die Verzehrmarken haben Gültigkeit bis Ende März 2021. Ihre Wertmarken können Sie im Clubsekretariat abholen.
- Die Golfschule und Driving Range sind geöffnet. Es darf allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes trainiert werden.
- Gruppen- und Jugendtraining entfällt bis auf weiteres.
- Turniere entfallen bis auf weiteres.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie bitte gesund!
Ihr Vorstand des Golfclub Lippstadt
Links
- <DGV Bulletin Nr. 24 vom 28.10.2020 | PDF>
- <Corona-Schutzverordnung Land NRW vom 30.10.2020 – gültig ab 2. November | PDF>
- <Informationsschreiben GVNRW vom 30.10.2020 zur neuen Corona Schutzverordnung vom Land NRW | PDF>
- <Informationsschreiben GVNRW vom 02.11.2020 – Update von Staatssekretärin Milz, Golf ist Individualsport | PDF>
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