Golfanlage ab 16.12.2020 geschlossen – Informationen des Golfverband NRW

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Infos des Golfverbands NRW
Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 15.12.2020 um 10:00 Uhr

Liebe Mitglieder,

das Land NRW hat die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 13.12.2020 umgesetzt und nunmehr die aktualisierte Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Gemäß dieser Verordnung ist ab dem 16.12.2020 die Ausübung des Individualsports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Alle Sportanlagen, auch Golfanlagen, sind nach dieser Verordnung ab 16.12.2020 geschlossen.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Golfverband NRW e.V.

Coronaschutzverordnung 16.12.2020-10.01.2021

News vom Land NRW zur neuen Coronaschutzverordnung

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