Liebe Mitglieder und Gäste,

die neue Corona-Schutzverordnung für das Land NRW tritt ab Mittwoch, 24.11.2021 in Kraft.

Neu geregelt – unabhängig von der Hospitalisierungsrate in Nordrhein-Westfalen – wird darin unter anderem eine Einführung von 2G-Regeln im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, unabhängig davon ob diese drinnen oder draußen stattfinden.

Dies bedeutet für den Golfclub Lippstadt, dass alle Golferinnen und Golfer ab dem 16. Lebensjahr für das Betreten der Golfanlage einen Nachweis mit sich führen müssen, der dokumentiert, dass sie genesen oder geimpft sind. Wir bitten um Verständnis, dass die Einhaltung dieser Regelung von uns stichprobenartig überprüft wird.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

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