Auf Grund der Erfahrungen der letzten Wochen, des relativ hohen Spielbetriebs am Freitag und der Anregungen einiger Mitglieder hat der Vorstand beschlossen, die Startzeiten auch auf Freitag ganztägig auszuweiten.

Die Startzeitenregelung gilt ab dem 07. August somit von Freitag Morgen bis Sonntag Abend sowie an Feiertagen.

Sie können Startzeiten bevorzugt online über unsere Webseite und die Albatros App oder telefonisch unter 02941 / 810 110 im Sekretariat reservieren.

  • Entsprechend kann Montag bis Donnerstag ohne Startzeit gespielt werden.
  • Die Platzbelegung (Greenfeegruppen, Turniere etc.) ist weiterhin für die gesamte Woche im Albatrossystem einsehbar.
  • Startzeiten können ohne zeitliche Einschränkung direkt vor der Abschlagzeit frühstens aber 5 Tage im Voraus gebucht werden.
  • Ihre gebuchte Startzeit können Sie bis 10 min vor Abschlag stornieren.

Wir haben – ab sofort – die Corona Sonderplatzregeln nach den DGV Corona Leitlinien in der 2. Fassung (Stand Juli 2020) aktualisiert:

  • “Liegt ein Ball in einem Bunker … und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball straflos markiert, aufgenommen, gereinigt und innerhalb einer Schlägerlänge bessergelegt werden.” (mehr lesen)
  • EDS Runden sind im Hinblick auf den eingeschränkten Turnierkalender erwünscht. Melden Sie Ihre EDS Runde bitte vorher im Clubsekretariat an.
  • Auch für die Spieler der Vorgabenklasse 1 werden EDS-Ergebnisse durch den DGV anerkannt; auch wenn diese über neun Löcher erzielt wurden.
  • Für Turniere gilt ebenfalls – auch im Hinblick auf das kommende World Handicap System, dass Spieler der Vorgabenklasse 1 auch 9-Löcher-Runden vorgabewirksam spielen dürfen.

Ihr Spielführer
Jürgen Klocke

Die Turnierhighlights im Juli

In den nächsten Wochen bieten wir Ihnen wieder viele verschiedene Turniere auf unserer Golfanlage.

Jeden

  • Montag Jugend Sommerferienturnier
    Innerhalb der Sommerferien wird die Jugend ihre Turniere montags spielen
  • Dienstag Ladies Golf
  • Mittwoch Mens Golf
  • Donnerstag Seniors Golf

Clubturniere

  • 05.07. Monatspreis 18-Loch
  • 10.07. After Work 9-Loch
  • 12.07. Einsteiger Rabbitturnier 9-Loch
    Um den Start in das Turniergeschehen bezüglich Regel- und Etikettenbeachtung zu vereinfachen,
    gibt es am 08.07. eine Unterrichtseinheit für Neueinsteiger „Golfregeln spielerisch auf dem Platz anwenden“ <hier anmelden>
  • 17.07. After Work 9-Loch
  • 19.07. Early Bird 18-Loch
    Auf Grund der positiven Resonanz und der tollen Eindrücke, die es anlässlich des Sonnenwendturniers zu erleben gab, bietet sich für alle Frühaufsteher erneut die Gelegenheit, sich an das langsame morgendliche Erwachen der Natur auf dem Golfplatz zu erfreuen. Auch für den 02.08. ist ein Early Bird Turnier geplant.
  • 26.07. Hohenfelder Cup

Das Land NRW hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus – in der ab 30. Mai gültigen Fassung – angepasst (Webseite Land NRWPDF). Die wesentlichen Eckpunkte für unseren Golfclub:

  • Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen erlaubt
  • Allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Meter gilt fort
  • Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport im Freien möglich. Voraussetzung ist ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
  • Mund-Nasenschutz in definierten Bereichen wird fortgeführt
  • Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt

Entsprechend passen wir die Leitlinie zu unserem Spielbetrieb wie folgt an:

Angepasster Spielbetrieb ab 30. Mai

  • Die Startzeiten werden nur am Wochenende (Freitags ab 14 Uhr bis Sonntag Abend) sowie an Feiertagen fortgeführt.
    Sie können Startzeiten bevorzugt online über unsere Webseite und die Albatros App oder telefonisch unter 02941 / 810 110 im Sekretariat reservieren.
  • Entsprechend kann Montag bis Freitag um 14 Uhr ohne Startzeit gespielt werden.
  • Die Platzbelegung (Greenfeegruppen, Turniere etc.) ist weiterhin für die gesamte Woche im Albatrossystem einsehbar.
  • Startzeiten können ohne zeitliche Einschränkung direkt vor der Abschlagzeit frühstens aber 5 Tage im Voraus gebucht werden.
  • Ihre gebuchte Startzeit können Sie bis 10 min (war vorher 2 Stunden) vor Abschlag stornieren.
  • Die Übungsbereiche (Puttingsgrüns, Chipping Grün, Übungsbahn) werden zum Trainieren ohne Anmeldung freigegeben. 
  • Bitte beachten Sie, dass unsere Golftrainer mit ihren Schülern – auch kurzfristig – Vorrang haben.

Turnierbetrieb ab 02. Juni

  • EDS Runden und Turniere starten ab 02. Juni.
  • Bitte beachten Sie die erweiterten Platzregeln während der Corona-Pandemie (Link).
  • Für die Löcher wird eine angepasste Lösung ab 02. Juni umgesetzt, damit der Ball nicht so leicht bei mittigen Treffern herausspringen kann.
  • Turnieranmeldungen sind online auf unserer Webseite (hier klicken), unter mygolf.de oder per Email an info@golfclub-lippstadt.de möglich.
  • Siegerehrungen finden bis auf weiteres nicht statt, Siegerlisten werden auf den Tischen ausgelegt und auf der Webseite kommuniziert.
  • Für die ausgefallenen Sponsorenturniere ist eine Turnierwoche in Planung, sobald Veranstaltungen wieder erlaubt sind. Nähere Informationen folgen. 

Angepasster Trainingsbetrieb für Gruppen ab 30. Mai

  • Das Gruppentraining der Golfschule wird auf max. 8 Personen erweitert.

Wir möchten an dieser Stelle an alle Mitglieder appellieren, die Verordnung vom Land NRW inkl. Abstandsregelung von 1,5m sowie die Leitlinie und Verhaltensregelungen zum Spielbetrieb einzuhalten.

Liebe Clubmitglieder,

das Warten hatte nach über sechs Wochen ein Ende: „Endlich wieder Golf!

Am 07. Mai konnten wir den Platz wieder öffnen. Wir waren mit den Verhaltensregeln und der Leitlinie zum Spielbetrieb sowie mit den Startzeitenbuchungen über das Albatrossystem gut vorbereitet. Im Vorfeld sind alle Clubmitglieder per Newsletter hierüber informiert worden. Die Informationsveranstaltung zum Spielbetrieb als Webkonferenz haben mehr als 90 Personen besucht. So konnten wir alle gemeinsam ohne Probleme die ersten Runden in 2er Flights auf unserer geliebten Golfanlage drehen.

In diesem Newsletter möchten wir über die weitere Entwicklung durch die ab dem 11. Mai gültige Coronaschutzverordnung und deren Auswirkungen auf unseren Spielbetrieb informieren. Holger Mast durfte die Clubgastronomie Wiesenhaus wieder öffnen. Natürlich haben wir unser Gewinnspiel #fitzuhause nicht vergessen und werden im weiteren Verlauf die Gewinner kommunizieren.

Trotz aller Freude und Erwartungen haben wir einen Appell – Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Lockerungen und Umsetzungen in den Spielbetrieb schrittweise vornehmen. Wir möchten weiterhin mit Ihnen gemeinsam zügig, aber verantwortungsvoll und bedacht vorgehen und dabei immer die gesammelten Erfahrungen in die Umsetzung zurück in den „normalen Turnier- und Spielbetrieb“ mit einfließen lassen.

Ihr Vorstand des Golfclub Lippstadt


Startzeiten

Die Startzeiten sind sehr gut von Ihnen, liebe Clubmitglieder, angenommen worden. Der Spielbetrieb in 2er Flights lief zügig mit Spielzeiten von ca. 1h 45min pro Flight ab. Darüber hinaus haben wir positives Feedback erhalten, dass die Startzeiten mehr Ruhe und Entspannung in den eigenen Ablauf bringen und der Spielbetrieb auf der Anlage generell ruhiger und geordneter abläuft. Dies können wir von unserer Seite aus bestätigen.

Wir bieten zur Startzeitenreservierung weiterhin unsere telefonische Unterstützung an. Falls Sie technische Fragen zur Buchung auf unserer Webseite bzw. über die App haben oder telefonisch eine Startzeit reservierenwollen, können Sie sich gerne an unser Clubsekretariat unter 02941 / 810 110wenden.

Einen Tadel möchten wir an dieser Stelle trotzdem aussprechen. Leider sind einige gebuchte Startzeiten nicht wahrgenommen worden. Sollten wir dies bei einzelnen Personen öfters feststellen, behalten wir uns Maßnahmen vor.

Spielbetrieb

Seit dem 11. Mai gilt die neue Coronaschutzverordnung vom Land NRW. Der Golfverband NRW hat die Staatskanzlei NRW kontaktiert und um Klarstellung zu golfspezifischen Punkten gebeten. Wir möchten auf die Antwort der Staatskanzlei referenzieren, die vom Golfverband NRW veröffentlicht wurde:

1. Das Spielen in Gruppen mit bis zu 4 Personen (auch wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen) ist, unter Wahrung der Abstandsregeln, wieder möglich.

2. Golfunterricht in Gruppen ist, ebenfalls unter Wahrung der Abstandsregelungen, wieder möglich.“

Was bedeutet dies für unseren Spielbetrieb:

4er Flights

Ab Freitag, den 15. Mai sind 3er und 4er Flights bei uns wieder erlaubt.

18-Loch Runden

Ab Freitag, den 15. Mai können Sie über das Albatrossystem direkt zwei 9-Loch-Startzeiten buchen und somit eine 18-Loch im Vorfeld zusammenstellen. Bitte suchen Sie sich die Startzeiten passend aus der Kursauswahl Gelb, Blau und Rot aus. Wir empfehlen die zweite Startzeit frühestens nach 2 Stunden zu wählen, da sich der Spielbetrieb mit 3er und 4er Flights verlängern wird.

Gruppenunterricht

Ab Montag, den 18. Mai ist Gruppentraining bis max. 5 Personen unter Einhaltung der Abstandsregelung auf der Anlage freigegeben. Kurse wie beispielsweise das Rabbittraining können auf unserer Webseite unter https://www.gc-lippstadt.de/golfschule/kurse gebucht werden.

Jugendtraining

Das Jugendtraining wird ab 18. Mai gestartet und in Gruppen bis max. 5 Personen unter Traineraufsicht durchgeführt. Die genauen Regelungen und Trainingstermine werden von Jugendwart Niklas Hagemeier und Jugendkoordinator Stephan Engeln zeitnah an die Jugendlichen, Junioren und Eltern per WhatsApp weitergeleitet und auf unserer Webseite veröffentlicht.

Juniorentraining

Das Juniorentraining startet zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich ab Juni), sobald erste Erfahrungen mit den Gruppentrainings und -größen unter Einhaltung der Schutzverordnungen gesammelt wurden.

Mannschaftstraining

Das Mannschaftstraining der Clubmannschaften startet zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich ab Juni), sobald erste Erfahrungen mit den Gruppentrainings und -größen unter Einhaltung der Schutzverordnungen gesammelt wurden.

Vorgabewirksame EDS Runden

Sind ab Juni geplant.

Turniere (ohne Veranstaltung)

Nähere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Start jedoch nicht vor Juni.

Platzreifekurse

Wir werden ab dem 22. Mai wieder Platzreifekurse mit eingeschränkter Personenanzahl und unter Einhaltung der Abstandsregelungen durchführen. Anmeldungen können unter https://www.gc-lippstadt.de/golfschule/kurse erfolgen. Sehr gerne können Sie auch einen Gutschein in unserem Onlineshop https://www.gc-lippstadt.de/shop erwerben.

Liebe Clubmitglieder,

auch wenn noch kein Zeitpunkt zur Öffnung der Golfanlagen in NRW bekannt gegeben worden ist, möchten wir Sie zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes während Corona und den von uns definierten Verhaltensregelungen inklusive Buchungen von Startzeiten informieren.

Hierzu laden wir Sie herzlich zur


Informationsveranstaltung “Spielbetrieb während Corona-Pandemie”

am   Mittwoch, 06.05.2020 um 19 Uhr

per  Webkonferenz  ein.

Agenda

  • Begrüßung
  • Grundsätze
  • Startzeiten und Nutzung des Albatros Systems (Webseite und App)
  • Turniere und EDS Runden
  • Vor der Runde
  • Auf der Runde
  • Nach der Runde
  • Erweiterte Platzregeln während Corona-Pandemie
  • Fragen

Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular weiter unten auf dieser Seite an. Sehr gerne können Sie Ihre Fragen vorab an uns per Email an vorstand@golfclub-lippstadt.de oder in das Formular eintragen. Sie bekommen anschließend eine Bestätigungsemail mit den Einwahldaten zur Webkonferenz zugeschickt.

Vielen Dank.

Ihr Vorstand des Golfclub Lippstadt e.V.


Anmeldeformular zur Informationsveranstaltung

Wir alle fiebern der ersten Golfrunde in Zeiten von Corona entgegen. Auch wenn in einigen Bundesländern der Spielbetrieb Anfang der Woche wieder aufgenommen wurde, sind die Sportstätten in NRW aufgrund der Landesverordnung weiterhin geschlossen.

Die Sportministerkonferenz hat am 20. April getagt und schlägt Bund und Ländern in einem ersten Schritt vor, alle Breiten- und Freizeitsportarten zu erlauben, sofern die Sportangebote an der „frischen Luft“, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten „Freiluftsportanlagen“ stattfinden. Als möglicher Termin wird der 04. Mai genannt.

In der kommenden Woche findet am 30. April das nächste Treffen der Bundeskanzlerin mit den Landesregierungschefs statt. Wir hoffen, dass diese Empfehlungen aufgegriffen und eine Lockerung der Maßnahmen für den Breiten- und Freizeitsport beschlossen und zeitnah vom Land NRW kommuniziert werden.

In der Zwischenzeit hat der Deutsche Golfverband Leitlinien mit den 17 Sportverbänden hierzu erarbeitet. Sollte der Spielbetrieb Anfang Mai erlaubt werden, werden wir den Spielbetrieb anhand dieser Leitlinien umsetzen. Die Vorbereitungen laufen bei uns dazu seit einigen Tagen.

Eines muss aber klar sein: Es wird Einschränkungen geben. Wir werden zunächst mit Startzeiten einen geordneten Spielbetrieb aufnehmen und die Abstands- und Hygieneregelungen einhalten. Die DGV Leitlinien können Sie gerne hier nachlesen:

Sobald es einen NRW Landesbeschluss gibt, werden wir umgehend per Email und per Webkonferenz über die Regelungen des eingeschränkten Spielbetriebes informieren und schnellstmöglich unsere Anlage öffnen.

Die Beschlüsse zum Sportbetrieb sind bis 03.05.2020 verlängert worden:

“Für den Publikumsverkehr geschlossen sind … der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schimm- und Spaßbädern.”

Quelle: Beschluss zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie von der Bundeskanzliern mit den Landesregierungschefs; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1744226/bcf47533c99dc84216eded8772e803d4/2020-04-15-beschluss-bund-laender-data.pdf?download=1; 15.04.2020

“Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.”

Land NRW, 22.03.2020, URL Link