Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen des Golfclubs Lippstadt e.V.
Der Golfclub Lippstadt e.V. nimmt keine Geschenke an, es sei denn, sie stehen im Einklang mit dem Zweck und der Satzung des Golfclubs Lippstadt e.V.
Der Golfclub Lippstadt e.V. wird keine Beratung über die Steuer oder andere Behandlung von Geschenken geben. Falls Sie steuerliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Der Golfclub Lippstadt e.V. akzeptiert Spenden von Bargeld, Überweisungen oder mit den Zahlungsdiensten Paypal und STRIPE. Geschenke von Sachleistungen werden nach Ermessen des Golfclub Lippstadt e.V. angenommen.
Der Golfclub Lippstadt e.V. wird Spendern, die die steuerlichen Anforderungen für Eigentum erfüllen, sehr gerne eine Spendenbescheinigung ausstellen.
Der Golfclub Lippstadt e.V. wird die Absicht des Spenders in Bezug auf ihre Spende für eingeschränkte Zwecke und diejenigen in Bezug ihren Wunsch, anonym zu bleiben, respektieren. In Bezug auf anonyme Geschenke beschränkt der Golfclub Lippstadt e.V. die Informationen über den Spender nur auf diejenigen Mitarbeiter, die dies zur Bearbeitung und Umsetzung wissen müssen.
Der Golfclub Lippstadt e.V. wird weder durch Provisionen noch auf andere Weise Dritte für die Weiterleitung eines Geschenks oder eines Spenders an den Golfclub Lippstadt e.V. entschädigen.
Mit diesen Geschäftsbestimmungen verzichtet der Spender auf eine Aufwandserstattung.