Landesregierung beschließt weitreichendes Kontaktverbot, 22.03.2020

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“Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.”

Land NRW, 22.03.2020, URL Link

1 Kommentar
  1. Karl-Hermann Klobes
    Karl-Hermann Klobes sagte:

    Golf ist wie etwa Joggen, Skaten oder Radfahren eine Sportart, die man sehr wohl zu zweit mit mehr als 2 m Sicherheitsabstand oder auch allein ausüben. Eine Ansteckungsgefahr ist nicht höher als bei o.g. Sportarten. Es ist daher schwer verständlich, dass Golfen nicht erlaubt ist, 2 m Abstand untereinander und max. 2 Spieler pro Flight vorausgesetzt.

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